Unfallschaden

KFZ-UNFALLGUTACHTEN UND WERTERMITTLUNG

Wozu braucht man einen Kfz-Sachverständigen?
- Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
- Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang

- Fahrzeugbewertungen

- Oldtimergutachten

Wer kommt für die Kosten des Sachverständigen auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH´s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigtem zu ersetzen sind.

Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?

Nein! Gehen Sie auf Nummer sicher und:

- Sie erleben keine bösen Überraschungen, da keine Beweissicherung vorhanden ist.

- Sie haben keine Aussage zu Wertminderung.

- Sie können sich darauf verlassen, dass der Gutachter auch Schäden im Detail erkennt.

Mit "Kfz-Sachverstand aus Meisterhand" 

Wir sichern Ihre Ansprüche


Unsere besondere Stärke ist dabei die meist schnelle und unkomplizierte Abwicklung der Begutachtung. Auf die in der Regel schnelle Terminvereinbarung folgt bereits meist schnell – spätestens bis 24 Stunden nach der Begutachtung des Fahrzeugs – das fertige Gutachten.



Wenn es zu einem Unfall gekommen ist oder das Fahrzeug durch andere Ereignisse wie etwa Vandalismus, Hagel- oder Sturmschäden einen Schaden erlitten hat, geht es meist darum, wie groß dieser ist und wer ihn bezahlt. Ein Unfallgutachten oder auch ein Schadensgutachten vom unabhängigen Kfz-Sachverständigen hilft dann, die entstandenen Schäden zu bewerten. Auf dieser Grundlage entscheidet sich dann meist, wie hoch etwa der Schadensersatz der eventuellen gegnerischen Kfz-Versicherung ausfällt oder ob der Wagen noch repariert werden kann



Das Sachverständigenbüro belegt mit dem von ihm erstellten Gutachten etwa wie hoch die Reparaturkosten nach einem Unfall oder Schaden sein werden. Je nach Schwere des Schadens geht es auch darum, welchen Restwert das Auto noch hat und wie hoch der Wiederbeschaffungswert ist. Das wiederum ist Grundlage für die Antwort auf die Frage, ob das Fahrzeug noch reparaturwürdig ist oder ob durch den Unfall oder das Schadensereignis ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden eingetreten ist.


Der Unfallgutachter bewertet und dokumentiert dabei den Gesamtzustand des Fahrzeugs auch anhand seiner technischen Daten und vorhandener Sonderausstattung. Alle Schäden, auch bereits vor einem Schadensereignis eingetretene, werden dazu unter anderem durch Fotografien ermittelt und dokumentiert.

Bestandteil des Gutachtens sind auch Angaben über die voraussichtliche Reparaturdauer, Ausfallzeiten (etwa bei Firmenfahrzeugen) sowie die Wertminderung.

Impressum